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Hartes Urteil im Pforzheimer Dönerimbissprozeß

Bild: Die notdürftig gesichrte Eingangsür des Dönerimbiss in der Pforzheimer Nordstadt

Die notdürftig gesichrte Eingangsür des Dönerimbiss in der Pforzheimer Nordstadt

Gefängnisstrafen für Angeklagte

Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte am 1. März 2016 zwei Brüder aus Pforzheim zu teilweise empfindlichen Gefängnisstrafen. Hintergrund war ein Streit in einem inzwischen geschlossenen Dönerimbiss in der Nordstadt am Neujahrsmorgen 2015. Dabei wurde der türkische Imbissbetreiber durch einen Messerangriff schwer verletzt und musste fünf Tage in ein Pforzheimer Krankenhaus. Dem Urteil war eine zweitägige Beweisaufnahme vorausgegangen, wo rund ein halbes Dutzend Zeugen aussagten, darunter auch Polizeibeamte.
Zum Hintergrund:


Die beiden korpulenten, verheirateten Angeklagten, von Beruf Landschaftsgartenhelfer, waren am 1. Januar 2015 angetrunken vor dem Döner erschienen, in dem eine private Silvesterfete stattfand, es wurde Einlaß gefordert, um einen Döner zu essen. Was verweigert wurde, danach gab es Rabbatz, u.a. wurde mit einem Messerknauf von einem der Täter die Scheibe an der Eingangstür eingeschlagen. Es gab u.a. Beleidigungen gegen die Partygäste wie „ Scheiß Türken" oder „Hurensöhne." Einer der Täter fuchtelte dabei mit einer Waffe herum, die sich als nicht gemeldete Schreckschusswaffe herausstellte, das Tatmesser blieb dagegen verschwunden. Auch ein genauer Tatortbericht wurde nicht erstellt, was bemängelt wurde. Der Inhaber wurde dabei durch einen Messerstich durch den Täter T. „zweifelsfrei schwer verletzt," ein Arzt stellte eine über 7 cm lange Sichverletzung im Oberarm fest. Beide Angeklagten machten zuvor schwammige Angaben über den genauen Ablauf, auch die Verteidigung schloss eine Verletzung durch die gesplitterte Scheibe nicht aus. Was von der Gutachterin widerlegt wurde, auch der behandelnde Arzt hatte keine Glassplitter in der heftig blutenden Wunde festgestellt. Das Opfer verlor dabei rund 500 ml Blut und ging zu Boden. Die beiden Angelagten gaben an, zuvor ordentlich gezecht zu haben, es wurden bei der Alkoholkontrolle gegen 2.45 Uhr morgens aber nur Werte von 0,73 Promille festgestellt. Trotz dem Bemühungen, den Promillewert als strafmildernd einzusetzen, gab es am Ende der Verhandlung eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren , acht Monaten und eine Woche für den Hauptangeklagten, mehrfach einschlägig vorbestrafte Bruder T. und von einem Jahr und sechs Monaten für den jüngeren Bruder D., diese Strafe wurde auf Bewährung von drei Jahren wegen einer günstigen Sozialprognose, auch wegen seiner Kinder, ausgesetzt,; der Angeklagte nahm das Urteil dann sofort an. Eine Geldstrafe von 1000 Euro muss an den Bewährungshilfeverein gezahlt werden. In der Urteilsbegründung wurde auch die Frage eines rechtsextremen Hintergrundes gestellt, der hier aber nicht eindeutig gefunden wurde, da die Brüder aufgrund ihrer Trunkenheit hier agiert hatten. Die Folgen der Tat wegen „einer Nichtigkeit" , so der Richter sind für das Opfer schwerwiegend, die geplante Existenz ist vernichtet, er wirkt traumatisiert und hat noch Schmerzen im Arm, der Laden geschlossen, die Beziehung des Opfers mit seiner Frau beeendet, er war auch nicht beim Urteil anwesend.
Erst beim Schlußwort gab es von den Angeklagten nach teilweisem Leugnen zuvor nun endlich "leise Worte" des Bedauerns.
Ob die beiden Täter nur aufgrund von Alkohol zu dieser Tat gelangten oder doch auch , eventuell unterschwellig weitergehende ausländerfeindliche Gründe vorlagen, bleibt weiterhin unklar; bei der Verhandlung soll zumindestens ein Anhänger rechtsextremer Strömungen anwesend gewesen sein?

01.03.2016

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